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Diensthundeführer mit Hund

Der Weg zum Diensthundeführer (DHF)

28. Juni 2020/1 Kommentar

Für Hundeführer

Jeder, der legal im Wachgewerbe unterwegs sein will, braucht entweder eine Unterweisung nach §34a Gewerbeordnung (abgekürzt GewO), oder die Sachkundeprüfung nach §34a GewO. Sachkunde ist besser, weil höherwertig (bessere Jobs, mehr Geld). Beides nimmt die örtliche IHK ab.

Unterweisung heißt, sich 80 Stunden berieseln lassen, keine oder bestenfalls eine Verständnisprüfung, teuer (um die 800 €).

Sachkunde ist erheblich anspruchsvoller vom Inhalt her, mit Prüfung, wobei die Prüfungsgebühr viel billiger ist als die Unterweisung (um die 150 €), aber ohne Vorbereitungslehrgang sind die Aussichten zu bestehen nicht so gut. 

Diese Vorbereitungslehrgänge unterscheiden sich ganz erheblich in Qualität und Preis. 

Wenn du arbeitslos bist und durch die Ausbildung eine Aussicht auf einen Job hast, würde das Arbeitsamt dir das unter Umständen sogar bezahlen.

Solltest du über einen ernsthafteren Eintritt in die Sicherheitsbranche nachdenken, gibt es auch eine richtige Berufsausbildung. Die heißt dann „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ und ist ein richtiger Lehrberuf mit anschließenden Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (und menschenwürdigem Verdienst) bis hin zur Meisterprüfung. 

In einer seriösen Firma kann das ein sehr interessanter und vielseitiger Job sein!

Der Weg zum Diensthund (für Hunde)

Für den Sicherheitsdienst muss ein Hund keine Ausbildung haben.

Er kann natürlich eine haben, aber er muss nicht. Ausnahme: Wachdienst in Bundeswehrobjekten, da werden Hund und HF einmal im Jahr nach DPO-Bw überprüft.

Die BG (Berufsgenossenschaft, die gesetzliche Unfallversicherung für Firmen und Gewerbetreibende) hat eine Vorschrift für den Sicherheitsdienst erlassen. Das ist die berühmte DGUV Vorschrift 23 (früher hieß sie mal BGV C7), und nach der sollten die Hunde ausgebildet und überprüft sein. 

Und wenn sie es nicht sind, weder ausgebildet noch überprüft, dann macht es auch nichts, dann sind es halt „Meldehunde“. Das ist natürlich ein schlimmer Zustand, aber Realität.

Es lohnt sich, den Text des § 12 (“Hunde”) mit Durchführungsanweisung (DA) mal im Original zu lesen.

Sei bitte sehr vorsichtig, wenn dir jemand eine „offiziell anerkannte Hundeführerausbildung“ verkaufen will, die angeblich die Voraussetzung wäre dass du mit deinem Hund im Wachgewerbe arbeiten darfst. So etwas ist eine Erfindung — oder eine Lüge, je nach dem ob man es nett oder nicht so nett ausdrücken möchte.

Eine erstaunlich große Gruppe von Gewinnern der ungeregelten Zustände sind nämlich die, die motivierten Hundeführern irgendwelche Phantasieausbildungen aufs Auge drücken — manchmal sogar mit Hilfe einer „freien Stelle“, die man dann antreten könne, wenn man die Ausbildung erst hätte.

Genau lesen, was da steht! Da steht dann: „die Bewerbung kann…berücksichtigt werden…“ oder sinngemäß Ähnliches. 

Manchmal schaffen diese Schlaumeier es sogar, dass das Arbeitsamt bei den Spielchen mitmacht. Die Sachbearbeiter dort haben nicht so viel Ahnung von dieser Materie, und können daher den Unterschied zwischen (sinnvoller) Ausbildung und (überflüssiger) Geldschneiderei nicht erkennen.

Wenn du deinen Hund für die Arbeit im Sicherheitsdienst ausbilden möchtest, weil du es für richtig hältst (ist ja auch richtig! Nur eben keine Pflicht!), dann ist für den Einsteiger die hundesportlich orientierte Arbeit in einem ordentlichen Gebrauchshundeverein sicher ein guter Anfang.

Natürlich ist eine Ausbildung in Richtung Schutzhundesport kein Ersatz für eine dienstlich ausgerichtete Arbeit — aber eine gute Methode um zu lernen, wie so ein Hund „tickt“ ist sie schon. Schau dir verschiedene Hundevereine an. Da gibt es vom ausbilderischen Mittelalter bis zur modernen Neuzeit die ganze Bandbreite. Vielleicht ist der nächste Verein nicht der beste: dann nimm lieber die Fahrerei in Kauf.

Besser einmal pro Woche gut gearbeitet als drei mal schlecht!

Ach, und noch etwas: prahl nicht herum und erzähl den Vereinskollegen keine Märchen über deinen Hund. Die sind i.d.R. allesamt länger dabei als du und sehen schon, was es zu sehen gibt und was nicht.

Lieber den Ball ein bißchen flach halten. Das kommt besser an.

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https://www.diensthunde-rhein-main.de/wp-content/uploads/2021/02/IMG_1885-scaled_EDIT-scaled.jpg 2048 2041 Claudia https://www.diensthunde-rhein-main.de/wp-content/uploads/2021/08/logo_diensthunde_rhein_652.png Claudia2020-06-28 07:40:202021-10-05 19:24:20Der Weg zum Diensthundeführer (DHF)
1 Kommentar
  1. Gabi
    Gabi sagte:
    19. April 2021 um 11:08

    Es ist schwer, aber nicht unmöglich die Sachkundeprüfung ohne Unterweisung zu bestehen.
    Mir haben beim Lernen die YouTube-Videos von Kai Deliomini und die Fachbücher der IHK geholfen. Damit konnte ich mich sehr gut auf die Prüfung vorbereiten.
    Unterschätzen sollte man nicht den mündlichen Prüfungsteil – da sollte man sich von Jemandem vom Fach abfragen lassen und sich auf diese Prüfungssituation gezielt vorbereiten. Hier ist nämlich Wissen nicht alles…

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